Friday, June 28, 2019

Deutscher Imperialismus 1864 - 2006




30. Mär. 1990 Der westdeutsche Kanzler Kohl (CDU) fordert auf einem westdeutsch-britischen Gipfeltreffen in Cambridge, Polen solle sich für das „nach 1945 an Deutschen begangene Unrecht“ entschuldigen.
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2. Mär. 1990 Der westdeutsche Kanzler Kohl (CDU) macht eine gleichlautende Erklärung von westdeutschem Bundestag und DDR-Volkskammer zur Gültigkeit der polnischen Westgrenze von einem polnischen Reparationsverzicht und der Frage der deutschen Minderheit in Polen abhängig. 
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17. Jun. 1991 Ein „Nachbarschafts- und Zusammenarbeitsvertrag“ Deutschlands mit Polen wird abgeschlossen. Im Laufe der nächsten 13 Jahre wird Deutschland 70% der Verpflichtungen nicht erfüllen, die aus diesem Abkommen resultieren.
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14. Nov. 1990 Ein „Vertrag über die Bestätigung der bestehenden Grenze“ zwischen Deutschland und Polen wird in der Hauptstadt Warszawa abgeschlossen. „Die Volksrepublik Polen besitzt über die Gebiete östlich von Oder und Neiße keine territoriale Souveränität, sondern lediglich Gebietshoheit.“ ― Hartmut Koschyk (CDU), BDV-Generalsekretär, 17. Okt. 1991 „[Deutschland hat es im Jahr 1990] in einem diplomatischen Bravourstück verstanden, […] sich […] der von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs intendierten abschließenden Regelung des Verhältnisses zwischen dem wiedervereinten Deutschland und Polen zu entziehen.“ ― Christoph Koch, Präsident der „Deutsch-polnischen Gesellschaft“, 11. Apr. 2005 (www.german-foreign-policy.com)  
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16. Feb. 1990 Die Forderung der polnischen Regierung, an allen „Zwei-plus-Vier-Gesprächen“ die Polen betreffen, teilzunehmen, wird von der westdeutschen Regierung zurückgewiesen.
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20. Mär. 2005 Das deutsche „Zentrum für angewandte Politikforschung“ (CAP) veröffentlicht den so genannten „Plan B“ für den Fall eines Scheiterns der Ratifikation des „Europäischen Verfassungsvertrags“. „Folgendes Bild von Kerneuropa, den Vereinigten Staaten von Europa, und der diese umgebenden Europäischen Union [könnte sich] herausschälen: Zu Kerneuropa müssten auf jeden Fall die deutschfranzösische Allianz und die anderen Gründungsstaaten der EU (Italien, Benelux) gehören; dazu kämen – aus historisch-kulturellen Gründen […] – die mitteleuropäischen Länder (Österreich, Polen, Tschechische Republik, Slowakei, Ungarn, Slowenien und Kroatien), denen irgendwann einmal – schon aus geographischen Gründen – die Schweiz folgen wird. […] Um dieses Kerneuropa herum würden sich – einer Schale gleich – im Rahmen der auf dem Stand einer großen Friedens- und Freihandelszone verharrenden EU weitere subregionale Blöcke gruppieren: Großbritannien und Irland; Skandinavien und Baltikum; Balkan und Levante (unter Einschluss Griechenlands, der Türkei und Israels).“ ― Winfried Veit (SPD), Direktor der FES der SPD in Frankreich, Feb. 2005 (IPG 2/2005) 

Zur Erinnerung: „Großdeutschland besteht […] aus einem großdeutschen Bunde und einem großdeutschen Zollverein. Der großdeutsche Bund wird gebildet aus dem jetzigen kleindeutschen Kaiserreich einschließlich Luxemburg, den Niederlanden (Holland und Belgien), der deutschen schweizer Eidgenossenschaft, dem österreichischen Kaiserreich. Der großdeutsche Zollverein wird gebildet aus dem großdeutschen Bunde, den baltischen Fürstentümern, dem Königreich Polen, dem Königreich Ruthenien, dem Königreich Rumänien, dem Königreich Großserbien.“ ― Ernst Hasse, ADV-Chef, über das fiktive Deutschland des Jahres 1950, 1895 (Opitz, Europastrategien des deutschen Kapitals, S. 116) 
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13. Dez. 2003 Auf dem „Europäischen Rat“ in der belgischen Hauptstadt Brussel versucht Deutschland mit dem Komplizen Frankreich seine politische und militärische Vormachtstellung durch eine maßgeschneiderte EU-Verfassung zu zementieren. Hauptsächlich Polen und Spanien leisten Widerstand. Die Idee zur EU-Verfassung entstand im deutschen Auswärtigen Amt.
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22. Jun. 2002 Der bayerische Ministerpräsident Stoiber (CSU) fordert von Polen die Aufhebung der Schutzgesetze des Präsidenten Bolesław Bierut („Polnische Arbeiterpartei“ – PPR) von 1947. Zur Erinnerung: „Die deutsche Frage bleibt offen, solange wir es wollen.“ ― Hans Jahn, Präsident der „Pommer’schen Abgeordnetenversammlung“, 31. Dez. 1984 
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18. Sep. 1999 Das „Multinationale Korps Nordost“ aus dänischen, deutschen und polnischen Truppen wird im polnischen Szczecin stationiert. Kanzler in SzczecinDas Korps hier in Stettin bedeutet keine Expansion der Deutschen und Dänen gegen den Osten, sondern eine Wiedervereinigung Europas.“ ― Volker Rühe (CDU), deutscher Verteidigungsminister, 24. Aug. 1998 (Sommerrock, Polen ist noch nicht verloren - wieder, www.arbeiterbund-fuer-den-wiederaufbau-der-kpd.de) „Der einzige französische Beitrag zur Eindämmung des deutschen Expansionismus bestand darin, die Unantastbarkeit der Oder-Neiße-Grenze zu sichern. Aber ich gehe nicht davon aus, dass es dabei bleibt. Sehen Sie sich die deutsch-polnische Grenze an, sie verläuft wenige Kilometer östlich von Berlin. Sie glauben doch nicht, dass es noch lange so bleibt? […] In den Randgebieten zu Deutschland wird die wirtschaftliche Macht der Deutschen den Spielraum des polnischen Souveräns erheblich einschränken. Ähnlich wie im US-Grenzland zu Kanada, vielleicht sogar etwas stärker.“ ― Pierre Marion, ehemaliger Chef des französischen „Generaldirektorats für äußere Sicherheit“ (DGSE), 28. Okt. 1999 (Wirtschaftswoche, 28.10.1999) 
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5. Sep. 1998 Das Dokument über das „Multinationale Korps Nordost“ Deutschlands mit Polen und Dänemark wird abgeschlossen.

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15. Dez. 1995 Gründung der „Europaregion Pommern“ auf Initiative der deutschen InterReg im polnischen Szczecin. Das Gebilde umfasst Teile Mecklenburg-Vorpommerns, Brandenburgs, Polens und Schwedens. „Es wäre ein historischer Misserfolg, wenn wir uns mit der Deutschen Wiedervereinigung zufrieden geben würden.“ ― Helmut Kohl (CDU), deutscher Kanzler, 16. Jun. 1992 (Süddeutsche Zeitung, 16.06.1992)

 Zur Erinnerung: „Wie soll Pommern die Freiheit wiedererlangen, wenn nicht Europa bis zum Schwarzen Meer geht?“ ― Philipp von Bismarck-Schönhausen (CDU), Sprecher der „Pommer’schen Landsmannschaft“, 21. Apr. 1984 (Pommersche Zeitung, 21.04.1984)   
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21. Dez. 1993 Gründung der „Europaregion Pro Europa Viadria“ auf Initiative der deutschen InterReg. Das Gebilde umfasst Teile Brandenburgs und Polens. „Deutsch sein heißt […] nie sich auf diesen Raum zwischen Aachen und Frankfurt an der Oder zu begrenzen.“ ― Arnulf Baring, deutscher Historiker, 9. Jun. 2004 (Phoenix, 09.06.2004)

 Zur Erinnerung: „Wir wollen Eure schlesische Heimat mit den Mitteln der Politik zurückgewinnen.“ ― Jacob Kaiser (CDU), westdeutscher Minister für gesamtdeutsche Fragen, Sep. 1951 (Hamburger Echo, 17.09.1951) 
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21. Sep. 1993 Gründung der „Europaregion Spree-Neiße-Bober“ auf Initiative der deutschen InterReg. Das Gebilde umfasst Teile Brandenburgs, Sachsens, Polens und Tschechiens. „Die Sache darf von polnischer Seite nicht so aufgefasst werden, als wollten die Deutschen durch die Hintertür in ihre früheren Gebiete zurückkehren. Vielmehr geht es um eine Integration im Sinne der europäischen Idee.“ ― Elmar Pieroth (CDU), Berliner Finanzsenator, 12. Mär. 1992 

Zur Erinnerung: „Gibt es überhaupt noch Schlesier? Auf diese freche Frage wollen wir hunderttausendfach antworten. Solange es Deutschland gibt, wird es auch Schlesier geben.“ ― Herbert Hupka (CDU), deutscher Abgeordneter, 17. Jun. 1983 (Giordano, Die zweite Schuld, S. 296)  
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Sep. 1990 Die westdeutsche Zeitschrift „Deutscher Ostdienst“ veröffentlicht die Polen-Pläne des BDV: Bildung eines exterritorialen Freihafens „Stettin“ mit Umland unter deutsch-polnischer Verwaltung. Im Weiteren sollen die Städte Kostrzyn, Słubice und Zgorzelec eine gemeinsame Kommunalverwaltung erhalten. Am Ende soll der Aufbau einer autonomen Landesverwaltung mit eigenen Hoheitsbefugnissen stehen. „Wir aber wollen uns innerlich rüsten, […] um an der […] Ordnung im Osten mitzuwirken, wenn die Stunde ruft.“ ― Franz Thedieck, Staatssekretär im westdeutschen Ministerium für gesamtdeutsche Fragen auf einem Treffen der „Landsmannschaften der Westpreußen“, 21. Sep. 1952 (Badische Zeitung, 24.09.1952) „Wir wollen – und das sage ich mit Bedacht, dies ist Inhalt unserer Politik – Grenzen einen neuen und zukunftsweisenden Charakter verleihen: nicht den der Entzweiung, sondern den der offenen Wege und der Chance zur Begegnung in Freiheit.“ ― Helmut Kohl (CDU), westdeutscher Kanzler, 5. Aug. 1990 (Ludwig, Polen und die deutsche Frage, S. 256) „In dem Maße, in dem Großmacht vom Begriff des Militärischen und Territorialen zu dem des Wirtschaftlichen und Technologischen überwechselt, erscheint Deutschland für die Länder Osteuropas als ein Hoffnungsträger, ein Förderer, ein Bringer. Dies ist aber die alte Reichs-Figur.“ ― „Die Welt“,

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Jun. 1990 Vermehrte Reisen westdeutscher „Vertriebenen“- Funktionäre nach Polen (v.a. im Regierungsbezirk Slaskie) heizen dort die Stimmung an. Die Funktionäre werben für eine Volksabstimmung, bei der nicht nur die jetzige Bevölkerung, sondern auch die deutschen „Vertriebenen“ und ihre Nachkommen darüber entscheiden sollen, ob das Gebiet bei Polen bleiben oder unter „europäische Verwaltung“ gestellt werden solle. „Der Nationalstaat ist am Ende des 20. Jahrhunderts ökonomisch, ökologisch, militärisch und kulturell überholt. Kulturell müssen wir hinunter zu den Stämmen, zu den kleinen sprachlichen, ethnischen, landsmannschaftlichen Einheiten, zu einem Föderalismus, in dem die Basken sich so frei fühlen wie die Flamen, die Wallonen, die Slowaken und die Bayern oder die Sachsen.“ ― Peter Glotz (SPD), westdeutscher Abgeordneter, Jan. 1990 (Die N
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7. Dez. 1970 Der „Warschauer Vertrag“ der BRD mit Polen wird abgeschlossen. Unterzeichnung in Warszawa „Unsere Gebietsforderungen gehen bis weit hinter die Oder-Neiße-Linie. Wir wollen die alten deutschen Herrschaftsgebiete wiederhaben. Das Jahr 2000 darf nicht zum 83. Jahr der Oktoberrevolution in der Welt werden.“ ― Kai von Hassel (CDU), schleswig-holsteinischer Ministerpräsident, 30. Jun. 1961 (Deutsche Volkszeitung, 30.06.1961)  

Sunday, June 16, 2019

Landratsamt muss Flüchtlinge im Zaum halten


Landratsamt muss Flüchtlinge im Zaum halten

Flüchtlinge in BeurenLandratsamt muss Flüchtlinge im Zaum halten

Das Verwaltungsgericht Stuttgart gibt Anwohnern in Beuren Recht, die sich um ihre Nachtruhe gebracht sehen.

Das Verwaltungsgericht hat im Sinne der Kläger entschieden. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski
Das Verwaltungsgericht hat im Sinne der Kläger entschieden. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski
Beuren/Stuttgart - Ich bin fix und fertig. Ich habe keinen Schlaf mehr, und ich kann kein Fenster mehr öffnen.“ Eindrücklich hat eine 51-Jährige aus Beuren vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht ihr nun seit gut dreieinhalb Jahren währendes Martyrium beschrieben. Von einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in ihrer direkter Nachbarschaft gehe ein solcher Lärm aus, dass an Nachtruhe nicht zu denken sei. Die Zweite Kammer des Gerichts gab den Klägern Recht und verdonnerte das Landratsamt Esslingen als Betreiber der Unterkunft, für Ruhe zu sorgen.

Zwei Jahre lang wohnten 23 Flüchtlingein dem Haus

Wörtlich wurde das Landratsamt Esslingen als Vertreter des Landes Baden-Württemberg dazu verurteilt, „geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Lärmbelästigungen in Form von lauter Musik, übermäßig lauten Unterhaltungen und Geschrei zur Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr, welche durch die Bewohner der Unterkunft verursacht werden, zu unterbinden“. Wie das Landratsamt diese Auflage erfüllen soll, ließ die Kammer offen.
Der Landkreis hatte vor rund vier Jahren in einem Wohngebiet in der Beurener Ortsmitte ein Zweifamilienhaus von privater Seite für die Erstunterbringung von Asylbewerbern angemietet. Im November 2015 zogen die ersten Flüchtlinge ein. Zwei Jahre lang wohnten dort bis zu 23 junge Männer aus Togo, der Elfenbeinküste, Kamerun und Gambia. Die Obergrenze ist inzwischen auf 17 Bewohner festgelegt worden, derzeit sind dort noch zehn Flüchtlinge aus Westafrika untergebracht.

Es herrscht Remmidemmi bis spät in die Nacht hinein

Das Zweifamilienhaus ist nur dreieinhalb Meter von dem Haus der Kläger entfernt. Dort wohnen neben der 51-Jährigen auch deren 50 Jahre alte Schwester und ihr Mann, die ebenfalls geklagt haben. Die 50-Jährige schilderte vor Gericht den Ablauf eines typischen Abends: Zwischen 21 und 22 Uhr begännen die Bewohner mit dem Kochen. Dabei werde „afrikanische Musik in hoher Lautstärke zelebriert“. Dabei gebe es laute Unterhaltungen, Gezeter und Telefonate bei offenem Fenster.
Die Küche ist zu den Schlafzimmern der Kläger hin gerichtet, ebenso wie eine Terrasse, auf der sich Flüchtlinge ebenfalls zu nachtschlafender Zeit aufhielten. „Das ist kein Fünf-Minuten-Geschrei“, erklärte die 50-Jährige. „Remmidemmi“ herrsche teils bis circa 3 Uhr morgens, und um 4 Uhr müssten sie und ihre Schwester aufstehen, um zur Arbeit zu gehen. Die 51-Jährige sieht sich nicht nur um ihren Schlaf gebracht, sondern durch Gesten und Äußerungen wie „Bitch“ (Schlampe) bedroht. „Ich fühle mich nicht mehr sicher“, sagte sie.

Richter: Landratsamt hätte eine Baugenehmigung gebraucht

Eine Vertreterin des Landratsamts bestritt, dass es eine Lärmbelästigung diesen Ausmaßes überhaupt gebe. Schließlich hätten sich andere Nachbarn nicht beschwert. Diese Argumentation teilte die Kammer aber nicht, allein schon wegen des geringen Abstands zum Haus der Kläger. In Richtung der Behörde fand der Vorsitzende Richter Frank Wenger deutliche Worte. In der Anmietung des Gebäudes für die Erstunterbringung sieht er eine Nutzungsänderung, für die eine Baugenehmigung eingeholt hätte werden müssen.
Dies zu tun habe das Landratsamt aber unterlassen. Wegen des geringen Abstands hält der Vorsitzende es für ausgeschlossen, dass eine Genehmigung in Frage käme. „Sie betreiben seit fast vier Jahren eine Gemeinschaftsunterkunft formell illegal“, sprach Frank Wenger Klartext. Die Kläger betonten indessen, dass sie nichts gegen Flüchtlinge direkt neben sich haben. Wegen des anhaltenden Lärms hätten sie sich aber nicht mehr anders zu helfen gewusst, als gegen das Land Baden-Württemberg zu klagen, in dessen Auftrag das Landratsamt handelt.

Kläger wollen einen Aufpasser für die Nacht

Die Behördenvertreterin sagte, dass bereits Schritte zur Entspannung der Lage eingeleitet worden seien. Dazu zähle etwa, dass zwei Zimmer stillgelegt worden seien und jetzt nur noch als Lagerräume genutzt würden. „Wir haben wirklich viel gemacht, und ich weiß momentan nicht, was wir noch machen können“, sagte die Behördenvertreterin.
Laut den Klägern hat all das bisher nichts gefruchtet. Zwar gebe es mal zwei, drei Tage Ruhe, und manchmal sei sogar eine Woche lang nichts zu hören. Doch dann gehe es wieder von vorne los. Aus Sicht der 50-Jährigen aus Beuren gibt es daher nur eine Lösung: Das Landratsamt müsse nachts jemanden abstellen, der in der Unterkunft für Ruhe sorgt. Diesen Vorschlag bezeichnete die Behördenvertreterin wegen der Kosten jedoch als „unverhältnismäßig“.

Wednesday, June 5, 2019

Die offiziellen beispiellos frechen und imperialistischen und authentisch deutschen Erklärungen des deutschen Auswärtigen Amts. Deutschland ist eine Schande!



https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz/350810#content_0

Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 05.06.2019

Forderung Griechenlands nach Verhandlungen über Reparationen

FRAGE VALASSOPOULOS: Eine Frage an das Außenministerium: Griechenland hat Deutschland gestern eine diplomatische Verbalnote geschickt und fordert offizielle Verhandlungen über Kriegsreparationen. Wissen Sie das, und was sagen Sie dazu?



BREUL (AA): Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir gestern eine Verbalnote erhalten haben; die hat der griechische Botschafter im Auswärtigen Amt übergeben. Den Inhalt prüfen wir derzeit, ebenso die Resolution des griechischen Parlaments zu diesem Thema, die Ihnen bekannt ist. Eine Verbalnote ist grundsätzlich eine Art der vertraulichen Kommunikation, daher werde ich mich zum genauen Inhalt hier nicht weiter äußern können.
FRAGE PAPPAS: Herr Breul, zum genauen Inhalt vielleicht nicht, aber zu der Position der deutschen Regierung zu diesem Thema vielleicht doch, oder?
BREUL: Ja, ich glaube, das hat Herr Seibert hier schon getan ‑ ich meine, es war irgendwann Ende April ‑, und an dieser grundsätzlichen Position hat sich nichts geändert.
ZUSATZFRAGE PAPPAS: Zu dieser Position der deutschen Regierung gehört die Äußerung, dass dieses Thema schon abgeschlossen worden sei, und dazu gehört auch das Thema der Zwangsanleihe, die Deutschland in Griechenland während der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg genommen hat. Diese Zwangsanleihe damals war ein bilateraler Vertrag zwischen der Reichsbank und der griechischen Bank, und die Frage ist: Warum gehört das auch zu diesem Topf von Kriegsreparationen, wobei zwei Raten allerdings schon zurückgezahlt worden sind?
BREUL: Ich kann dazu nur sagen, dass auch die Frage der Anleihe keine neue ist und unserer Meinung nach ‑ ich kann es gerne wiederholen ‑ über 70 Jahre nach dem Kriegsende und mehr als 25 Jahre nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag die Reparationsfrage rechtlich und politisch abgeschlossen ist.
FRAGE: Das war der erste offizielle Schrieb von Griechenland. Ist eine offizielle Antwort von Deutschland nicht angebracht?
BREUL: Wie gesagt, das ist eine Verbalnote, die gestern eingegangen ist. Die werden wir prüfen. Manche Verbalnoten bedürfen einer Antwort, andere bedürfen es nicht. Da wage ich heute keine Prognose.
FRAGE KOUPARANIS: Nun wollen Sie nicht zum Inhalt der griechischen Verbalnote eingehen, aber das griechische Außenministerium hatte eine Erklärung abgegeben und gibt den Inhalt der Verbalnote wieder, nämlich die Forderung, dass Griechenland mit Deutschland in Gespräche eintritt, was die Forderung nach Wiedergutmachung, nach Reparationszahlungen, und die Zwangsanleihe während der Besatzungszeit betrifft.
Das vierte Thema ‑ vielleicht können Sie mir da eine Antwort geben, Frau Fietz ‑ ist das Thema von Raubkunst, also geraubten griechischen Kulturgütern. Was ist denn die grundsätzliche deutsche Haltung dazu?
FIETZ (BReg): Lassen Sie mich bitte noch einmal ganz grundsätzlich sagen ‑ was Herr Seibert hier an dieser Stelle auch schon gesagt hat ‑, dass sich Deutschland seiner historischen Verantwortung auf jeden Fall bewusst ist und dass wir um die große Schuld und um das große Leid wissen, dass Deutschland und Deutsche zuzeiten des Nationalsozialismus über Griechenland gebracht haben. Die Lehre, die wir daraus ziehen, ist, alles daranzusetzen, dass Deutschland und Griechenland als Freunde und Partner gute Beziehungen haben und dass sie sich gegenseitig zum Wohl beider Länder unterstützen. Das ist erst einmal das Grundsätzliche. Was das Juristische anbelangt, ist die deutsche Position hier auch klargestellt worden.
Was das Kunstthema anbelangt, gilt natürlich auch grundsätzlich, dass man im guten Einvernehmen miteinander handeln möchte. Details kann ich Ihnen dazu an dieser Stelle allerdings nicht nennen.
FRAGE PAPPAS: Vor ein paar Monaten ist eine Initiative namens „Respekt für Griechenland“ ins Leben gerufen worden. Das sind allein deutsche namhafte Politiker, Historiker und Künstler, die einen Dialog mit Griechenland fordern und eine Lösung vorschlagen. Dazu gehört auch die Entschädigung der griechischen Juden sowie auch Infrastrukturprojekte in Orten, an denen Gräueltaten passiert sind, und auch die sogenannte Zwangsanleihe. Wie steht die Bundesregierung dazu? Hat sie davon Notiz genommen? Kennt sie diese Initiative? Das ist eine rein deutsche Initiative.
BREUL: Zu dieser konkreten Initiative bin ich jetzt hier an dieser Stelle nicht sprechfähig; da mache ich mich gerne noch einmal schlau, wie das unsere Experten im Haus sehen.
Ich möchte aber noch einmal betonen: Natürlich setzen wir auf den Dialog mit Griechenland, natürlich stehen wir zu unserer politischen und moralischen Verantwortung für die Verbrechen im Zweiten Weltkrieg; das ist keine Frage. Uns ist nur wichtig, den Aspekt zu betonen, dass die Frage der Reparationen politisch und rechtlich abgeschlossen ist. Das schließt natürlich nicht aus, dass wir auch weiter daran arbeiten, etwa eine gemeinsame Erinnerungskultur zu entwickeln und sichtbare Zeichen der Versöhnung zu setzen. Wir haben zum Beispiel einen Deutsch-Griechischen Zukunftsfonds eingerichtet, mit dem wir Projekte vorantreiben wollen, die auf eine gemeinsame gute Zukunft der beiden Länder abzielen.
Es ist also nicht so, dass wir hier einfach das wiederholen, was wir immer gesagt haben, und damit ist Schluss. Nein, wir stehen zum Dialog, wir stehen zur Zusammenarbeit, und dabei soll es auch bleiben.
FRAGE KOUPARANIS: Herr Breul, in einem Bericht der Onlineausgabe einer auflagenstarken deutschen Zeitung habe ich das gestern gelesen. Da beruft man sich auf das Auswärtige Amt, und es heißt, dass mit der Verbalnote gestern auch der Bericht des griechischen Parlaments ‑ ich weiß nicht, 300 Seiten oder so ‑ übergeben worden sei ‑ es war aber recht missverständlich, ob das tatsächlich geschehen ist ‑ und dass Sie eben Zeit bräuchten, um sich über diesen Bericht kundig zu machen. Kann es denn sein, dass dieser Bericht, der 2016 fertiggestellt wurde und schon im letzten Jahr in Griechenland online zu lesen war, von der diplomatischen Vertretung in Athen dem Amt nicht übermittelt wurde?
BREUL: Doch. Ich glaube, Sie beziehen sich da auf eine Passage, in der wir darauf hingewiesen haben, dass uns die griechische Übersetzung des Parlamentsbeschlusses nicht vorliegt. Das heißt nicht, dass wir nicht verstehen würden, was da drinsteht, sondern dass es, da es da auch um rechtsförmliche Fragen geht, eigentlich nicht an uns ist, diese Übersetzung zu tätigen. Es ist vielmehr eine Sache des griechischen Parlaments oder aber der griechischen Regierung, uns sozusagen eine rechtsgültige, rechtsförmliche Übersetzung mitzuliefern. Das war sozusagen nur ein technischer Hinweis, und das soll nicht bedeuten, dass wir die Vorgänge in Griechenland nicht aufmerksam verfolgen würden und entsprechend auch Texte wahrnehmen, die verabschiedet werden.