Are western Europe's food supplies worth more than east European workers' health?
quote: www.theguardian.com
The coronavirus threat facing fruit and vegetable pickers flown in from quarantined Romania underlines Europe’s inequalities
Costi Rogozanu and Daniela Gabor
Thu 16 Apr 2020 12.48 BSTLast modified on Thu 16 Apr 2020 16.30 BST
White asparagus is late April’s delicacy across much of north-west Europe. In Germany the pale spears of the Spargel are cherished as “white gold”, their arrival each year marked by festivals and celebrations. But Germany alone needs 300,000 seasonal workers to harvest its crops. Over the past 10 years most of these workers have come from Romanian villages where seasonal migration is one of the few sources of income.
This spring, however, the asparagus harvest ran into a big problem: Romania’s militarised coronavirus lockdown, enforced by a state of emergency, with police and army patrols in the streets fining anyone caught out without a written statement from employers or doctors. People have been forced to accept a 10pm curfew.
And it seems to have worked to protect the Romanian health system from a tsunami of cases. Despite big numbers of Romanian migrant workers returning from Spain and Italy at the height of the pandemic in southern Europe, the rate of Covid-19 infection and death in Romania has remained broadly under control.
Until, that is, the imperatives of the asparagus supply chain kicked in. Pressed by German agriculture lobbies, the Berlin government asked the Romanian government to grant a bespoke exemption from the lockdown and clear an airbridge for farm workers.
The Romanian government agreed, admitting that it had no income support system for this group of workers, who are usually invisible to the media unless as an object of class-driven scorn. So the asparagus imperative trumped the pandemic, even though Germany had earlier banned foreign workers and the Romanian lockdown was about to be prolonged for a further month.
What followed was an epic stampede of thousands of workers to board low-cost flights specially chartered for the massive airbridge. Many had received their contracts on social media apps, others were raked in by able intermediaries, but all ended up crammed into the same nighttime bus rides to the airport. The ensuing images were shocking: a country in strict quarantine watched thousands streaming out of crammed busses into a small regional airport to board the planes. Given that many workers came from Suceava, Romania’s Covid-19 hotspot, we can only hope this will not turn out to have been one of Europe’s super-spreader events.
This German arrangement, a deal between German employers and the federal government to cover the asparagus season, has inspired food growers in the UK and Italy where the spring and early summer fruit and vegetable harvests are on the brink of collapse for lack of labourers. Special charter flights from Bucharest to the UK are this week taking hundreds of workers to British farms after a recruitment drive closer to home fell flat.
Many farm owners seem happier in any case to have rapid access to the “easterners”. In the words of one German farmer interviewed by the tabloid Bild: “Most Germans are not used to working stooped in the fields for hours on end. They complain about backache. Romanians and Poles are stronger and they work weekends and public holidays.”
It turns out that besides a steely back, the Romanians and Bulgarians also need to be so desperate for work they don’t dare ask for a pandemic wage premium even if the employer requires them to work 12 hours a day, seven days a week, since switching farms will not be an option. For the duration of the contract they remain at the mercy of the employer, who alone has the power to organise the return journey.
German trade unions have denounced the pact and are demanding decent pay, working conditions and coronavirus protection measures. But when the Romanian workers take the virus back home with them or when their backs break, the German health service won’t have to look after them. German employers will send them back home before the 115-day exemption from social security contributions runs out.
The burden of any treatment will fall on the Romanian health system, the same one that has lost doctors and nurses to Germany and that is never likely to see a cent of the revenue generated by the sale of the crops.
Below the same radar of media and political attention, thousands of Romanian and Bulgarian women have headed to Austria’s assisted living homes, because it turns out that rather than resource social care properly, Austria prefers to farm out the job to cheaper easterners.
In many ways the asparagus cutters, salad pickers and care workers represent the most efficient form of labour in Europe: cheap, highly productive, untaxed even if humiliated and a potential public health hazard. Europe’s political economy has created the post-communist universal soldier, capable of converting from farm labourer to caregiver to construction worker as the the season changes. Freedom of movement has morphed into migration for survival and even that privilege is reserved for the physically fit.
At the end of the day the huddled masses from the planes heading to the fields of Germany or Italy can rely on neither their own country nor the European Union. This begs tough questions about what east Europeans have a right to expect after years of EU membership: is this it?
Why can we not demand a different Europe and renegotiate the social contract with it? Why is it so hard to guarantee the safety and the dignity of cross-border workers rather than reducing them to a dehumanised “labour supply” accessible with an app? Why does even the western left withdraw into fantasies about protected labour regimes while millions of east European workers toil under their noses? Why is the movement of millions of people in and out of quarantines, doing essential but undervalued work, not a European issue?
EU enlargement to the east gave millions of workers an opportunity to survive. But it is not a generous gift. Western Europe’s supply chains and essential social services rely on it.
• Costi Rogozanu is a Romanian political journalist based in Bucharest. Daniela Gabor is professor of economics and macrofinance at UWE Bristol
Thursday, April 30, 2020
Friday, April 17, 2020
Reichenbacher Zwangsarbeiterfriedhof muss bleiben
QUELLE WWW.ESSLINGER-ZEITUNG.DE
GEMEINDE DARF GRÄBER NICHT VERLEGEN UND
MUSS GEWERBEFLÄCHE VERKLEINERN
Reichenbacher Zwangsarbeiterfriedhof muss bleiben
Karin Ait Atmane, 10.02.2020 - 18:20 Uhr
Die Gräber von Zwangsarbeitern wollte die Gemeinde Reichenbach auf den Friedhof in der Ortsmitte verlegen. Doch das darf sie nicht, weil die Gräber unter Denkmalschutz stehen.
ReichenbachDie Lage zwischen Bahn, Bundesstraße und Landesstraße ist wenig attraktiv – außer für einen Lagerplatz, oder eine Baustoff-Recyclinganlage. Eine solche würde die Gemeinde Reichenbach gern auf einem Grundstück am östlichen Filsweg ansiedeln. Doch das ist alles andere als einfach: Sie muss den Flächennutzungsplan ändern und einen Bebauungsplan aufstellen. Und dann ist da noch der Zwangsarbeiterfriedhof, der entgegen früherer Planungen doch nicht auf den allgemeinen Friedhof verlegt werden darf – weil er inzwischen denkmalgeschützt ist.
Bereits im Jahr 2016 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Zwangsarbeiterfriedhof in der Filsstraße aufzulösen, die Gräber auf den Friedhof zu verlegen und dort eine zentrale Gedenkstätte einzurichten. Schließlich befinden sich ohnehin einige Gräber von Zwangsarbeitern, die in dem großen Lager in Reichenbach gestorben sind, auf dem Friedhof bei der Mauritiuskirche. Sie stammen von 1944 und 1945; warum in den Jahren davor 28 Erwachsene und Kinder an der Filsstraße beigesetzt wurden, weiß man nicht. Es könnte aber durchaus einen diskriminierenden Hintergrund haben: Anstatt bei allen anderen begrub man diese Menschen irgendwo am Ortsrand. Sicher weiß man das nicht – aber unabhängig davon stufte vor vier Jahren Kreisarchivar Manfred Waßner die jetzige Lage des sogenannten Russenfriedhofs, eingezwängt zwischen Verkehrswegen, außerhalb des bebauten Bereichs und in nicht gerade ansprechendem Umfeld, als wenig pietätvoll ein.
Er hielt eine würdevolle Umbettung und eine zentrale Gedenkstätte für keine schlechte Idee. Zusammen mit einer Vertreterin des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge wurde ein Entwurf für die neue Gedenkstätte mit mehreren Varianten erarbeitet. Gleichzeitig regte die SPD an, mit einer Art Mahnmal an die Grabstätte in der Filsstraße zu erinnern. All das ist mittlerweile hinfällig, denn offenbar wurde der Zwangsarbeiterfriedhof in der Zwischenzeit unter Denkmalschutz gestellt. „Mitten im Verfahren“, sagt Bürgermeister Bernhard Richter: „Die haben ihn in die Denkmalliste aufgenommen und uns weder informiert noch in irgendeiner Weise beteiligt.“ Die Gemeinde habe natürlich vorab geprüft gehabt, ob Denkmalschutz bestand. Das sei nicht der Fall gewesen. Von der Änderung habe sie erst erfahren, als das Regierungspräsidium aus diesem Grund die Erweiterung des Gewerbegebiets Filsstraße nach Osten ablehnte.Über dieses Vorgehen, auch wenn es rechtens sei, ärgert sich Richter sehr. Die Gemeinde hat zudem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt. Um das Verfahren nicht in die Länge zu ziehen, geht sie aber parallel einen zweiten Weg, indem sie das betreffende Gewerbegrundstück auf 0,25 Hektar verkleinert und anders zuschneidet: Der östliche Zwickel fehlt jetzt. Damit liegt die Fläche 50 Meter vom Zwangsarbeiterfriedhof entfernt. „Ich denke, mit diesem Abstand kann man eine sehr deutliche Zäsur zum Friedhof schaffen“, sagte Richter in der Gemeinderatssitzung. Die B 10 ist jedenfalls deutlich näher an den Gräbern, nur knapp 20 Meter entfernt.
So will man die Änderung des Flächennutzungsplans durchbringen und möglichst zügig einen Bebauungsplan aufstellen. Der wäre auf ein örtliches Bauunternehmen zugeschnitten, mit dem man, so Richter, schon seit 2010 im Gespräch sei. Die Firma hatte zumindest damals Interesse, an dieser Stelle eine Recycling-Anlage für Baustoffe zu errichten: In ihr sollten Materialien aus dem Tiefbau für die Wiederverwendung aufbereitet werden. Bestimmt keine ganz leise Nutzung, aber im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden solche Aspekte überprüft. Grundsätzlich sei das eine absolut nachhaltige Sache, sagt Richter, man spare Material und lange Transportwege und damit „richtig CO2“. Da wolle man mal wirksam Klimaschutz betreiben, und dann werde einem ein Stein nach dem anderen in den Weg gelegt. Der Bürgermeister und die Gemeinderäte hoffen, dass die Hängepartie bald ein Ende hat und die Firma noch an dem Projekt interessiert ist.
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GEMEINDE DARF GRÄBER NICHT VERLEGEN UND
MUSS GEWERBEFLÄCHE VERKLEINERN
Reichenbacher Zwangsarbeiterfriedhof muss bleiben
Karin Ait Atmane, 10.02.2020 - 18:20 Uhr
Die Gräber von Zwangsarbeitern wollte die Gemeinde Reichenbach auf den Friedhof in der Ortsmitte verlegen. Doch das darf sie nicht, weil die Gräber unter Denkmalschutz stehen.
ReichenbachDie Lage zwischen Bahn, Bundesstraße und Landesstraße ist wenig attraktiv – außer für einen Lagerplatz, oder eine Baustoff-Recyclinganlage. Eine solche würde die Gemeinde Reichenbach gern auf einem Grundstück am östlichen Filsweg ansiedeln. Doch das ist alles andere als einfach: Sie muss den Flächennutzungsplan ändern und einen Bebauungsplan aufstellen. Und dann ist da noch der Zwangsarbeiterfriedhof, der entgegen früherer Planungen doch nicht auf den allgemeinen Friedhof verlegt werden darf – weil er inzwischen denkmalgeschützt ist.
Bereits im Jahr 2016 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Zwangsarbeiterfriedhof in der Filsstraße aufzulösen, die Gräber auf den Friedhof zu verlegen und dort eine zentrale Gedenkstätte einzurichten. Schließlich befinden sich ohnehin einige Gräber von Zwangsarbeitern, die in dem großen Lager in Reichenbach gestorben sind, auf dem Friedhof bei der Mauritiuskirche. Sie stammen von 1944 und 1945; warum in den Jahren davor 28 Erwachsene und Kinder an der Filsstraße beigesetzt wurden, weiß man nicht. Es könnte aber durchaus einen diskriminierenden Hintergrund haben: Anstatt bei allen anderen begrub man diese Menschen irgendwo am Ortsrand. Sicher weiß man das nicht – aber unabhängig davon stufte vor vier Jahren Kreisarchivar Manfred Waßner die jetzige Lage des sogenannten Russenfriedhofs, eingezwängt zwischen Verkehrswegen, außerhalb des bebauten Bereichs und in nicht gerade ansprechendem Umfeld, als wenig pietätvoll ein.
Er hielt eine würdevolle Umbettung und eine zentrale Gedenkstätte für keine schlechte Idee. Zusammen mit einer Vertreterin des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge wurde ein Entwurf für die neue Gedenkstätte mit mehreren Varianten erarbeitet. Gleichzeitig regte die SPD an, mit einer Art Mahnmal an die Grabstätte in der Filsstraße zu erinnern. All das ist mittlerweile hinfällig, denn offenbar wurde der Zwangsarbeiterfriedhof in der Zwischenzeit unter Denkmalschutz gestellt. „Mitten im Verfahren“, sagt Bürgermeister Bernhard Richter: „Die haben ihn in die Denkmalliste aufgenommen und uns weder informiert noch in irgendeiner Weise beteiligt.“ Die Gemeinde habe natürlich vorab geprüft gehabt, ob Denkmalschutz bestand. Das sei nicht der Fall gewesen. Von der Änderung habe sie erst erfahren, als das Regierungspräsidium aus diesem Grund die Erweiterung des Gewerbegebiets Filsstraße nach Osten ablehnte.Über dieses Vorgehen, auch wenn es rechtens sei, ärgert sich Richter sehr. Die Gemeinde hat zudem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt. Um das Verfahren nicht in die Länge zu ziehen, geht sie aber parallel einen zweiten Weg, indem sie das betreffende Gewerbegrundstück auf 0,25 Hektar verkleinert und anders zuschneidet: Der östliche Zwickel fehlt jetzt. Damit liegt die Fläche 50 Meter vom Zwangsarbeiterfriedhof entfernt. „Ich denke, mit diesem Abstand kann man eine sehr deutliche Zäsur zum Friedhof schaffen“, sagte Richter in der Gemeinderatssitzung. Die B 10 ist jedenfalls deutlich näher an den Gräbern, nur knapp 20 Meter entfernt.
So will man die Änderung des Flächennutzungsplans durchbringen und möglichst zügig einen Bebauungsplan aufstellen. Der wäre auf ein örtliches Bauunternehmen zugeschnitten, mit dem man, so Richter, schon seit 2010 im Gespräch sei. Die Firma hatte zumindest damals Interesse, an dieser Stelle eine Recycling-Anlage für Baustoffe zu errichten: In ihr sollten Materialien aus dem Tiefbau für die Wiederverwendung aufbereitet werden. Bestimmt keine ganz leise Nutzung, aber im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden solche Aspekte überprüft. Grundsätzlich sei das eine absolut nachhaltige Sache, sagt Richter, man spare Material und lange Transportwege und damit „richtig CO2“. Da wolle man mal wirksam Klimaschutz betreiben, und dann werde einem ein Stein nach dem anderen in den Weg gelegt. Der Bürgermeister und die Gemeinderäte hoffen, dass die Hängepartie bald ein Ende hat und die Firma noch an dem Projekt interessiert ist.
GEMEINDE DARF GRÄBER NICHT VERLEGEN UND
MUSS GEWERBEFLÄCHE VERKLEINERN
Reichenbacher Zwangsarbeiterfriedhof muss bleiben
Karin Ait Atmane, 10.02.2020 - 18:20 Uhr
Die Gräber von Zwangsarbeitern wollte die Gemeinde Reichenbach auf den Friedhof in der Ortsmitte verlegen. Doch das darf sie nicht, weil die Gräber unter Denkmalschutz stehen.
ReichenbachDie Lage zwischen Bahn, Bundesstraße und Landesstraße ist wenig attraktiv – außer für einen Lagerplatz, oder eine Baustoff-Recyclinganlage. Eine solche würde die Gemeinde Reichenbach gern auf einem Grundstück am östlichen Filsweg ansiedeln. Doch das ist alles andere als einfach: Sie muss den Flächennutzungsplan ändern und einen Bebauungsplan aufstellen. Und dann ist da noch der Zwangsarbeiterfriedhof, der entgegen früherer Planungen doch nicht auf den allgemeinen Friedhof verlegt werden darf – weil er inzwischen denkmalgeschützt ist.
Bereits im Jahr 2016 hatte der Gemeinderat beschlossen, den Zwangsarbeiterfriedhof in der Filsstraße aufzulösen, die Gräber auf den Friedhof zu verlegen und dort eine zentrale Gedenkstätte einzurichten. Schließlich befinden sich ohnehin einige Gräber von Zwangsarbeitern, die in dem großen Lager in Reichenbach gestorben sind, auf dem Friedhof bei der Mauritiuskirche. Sie stammen von 1944 und 1945; warum in den Jahren davor 28 Erwachsene und Kinder an der Filsstraße beigesetzt wurden, weiß man nicht. Es könnte aber durchaus einen diskriminierenden Hintergrund haben: Anstatt bei allen anderen begrub man diese Menschen irgendwo am Ortsrand. Sicher weiß man das nicht – aber unabhängig davon stufte vor vier Jahren Kreisarchivar Manfred Waßner die jetzige Lage des sogenannten Russenfriedhofs, eingezwängt zwischen Verkehrswegen, außerhalb des bebauten Bereichs und in nicht gerade ansprechendem Umfeld, als wenig pietätvoll ein.
Er hielt eine würdevolle Umbettung und eine zentrale Gedenkstätte für keine schlechte Idee. Zusammen mit einer Vertreterin des Volksbundes Deutsche Kriegsgräberfürsorge wurde ein Entwurf für die neue Gedenkstätte mit mehreren Varianten erarbeitet. Gleichzeitig regte die SPD an, mit einer Art Mahnmal an die Grabstätte in der Filsstraße zu erinnern. All das ist mittlerweile hinfällig, denn offenbar wurde der Zwangsarbeiterfriedhof in der Zwischenzeit unter Denkmalschutz gestellt. „Mitten im Verfahren“, sagt Bürgermeister Bernhard Richter: „Die haben ihn in die Denkmalliste aufgenommen und uns weder informiert noch in irgendeiner Weise beteiligt.“ Die Gemeinde habe natürlich vorab geprüft gehabt, ob Denkmalschutz bestand. Das sei nicht der Fall gewesen. Von der Änderung habe sie erst erfahren, als das Regierungspräsidium aus diesem Grund die Erweiterung des Gewerbegebiets Filsstraße nach Osten ablehnte.Über dieses Vorgehen, auch wenn es rechtens sei, ärgert sich Richter sehr. Die Gemeinde hat zudem Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid eingelegt. Um das Verfahren nicht in die Länge zu ziehen, geht sie aber parallel einen zweiten Weg, indem sie das betreffende Gewerbegrundstück auf 0,25 Hektar verkleinert und anders zuschneidet: Der östliche Zwickel fehlt jetzt. Damit liegt die Fläche 50 Meter vom Zwangsarbeiterfriedhof entfernt. „Ich denke, mit diesem Abstand kann man eine sehr deutliche Zäsur zum Friedhof schaffen“, sagte Richter in der Gemeinderatssitzung. Die B 10 ist jedenfalls deutlich näher an den Gräbern, nur knapp 20 Meter entfernt.
So will man die Änderung des Flächennutzungsplans durchbringen und möglichst zügig einen Bebauungsplan aufstellen. Der wäre auf ein örtliches Bauunternehmen zugeschnitten, mit dem man, so Richter, schon seit 2010 im Gespräch sei. Die Firma hatte zumindest damals Interesse, an dieser Stelle eine Recycling-Anlage für Baustoffe zu errichten: In ihr sollten Materialien aus dem Tiefbau für die Wiederverwendung aufbereitet werden. Bestimmt keine ganz leise Nutzung, aber im Zuge des Genehmigungsverfahrens werden solche Aspekte überprüft. Grundsätzlich sei das eine absolut nachhaltige Sache, sagt Richter, man spare Material und lange Transportwege und damit „richtig CO2“. Da wolle man mal wirksam Klimaschutz betreiben, und dann werde einem ein Stein nach dem anderen in den Weg gelegt. Der Bürgermeister und die Gemeinderäte hoffen, dass die Hängepartie bald ein Ende hat und die Firma noch an dem Projekt interessiert ist.
Wednesday, April 15, 2020
Tuesday, February 11, 2020
www.deutsche-schutzgebiete.de
https://deutsche-schutzgebiete.de/wordpress/
Bundesstaaten, Städte, Kolonien und die Kaiserliche Marine des Deutschen Reichs (1871-1918), Kronländer und Städte Österreich-Ungarns, die Kantone der Schweiz, das Großherzogtum Luxemburg, das Fürstentum Liechtenstein und die Reichseinigungskriege 1864, 1866 und 1870/71 in Wort und Bild
Bundesstaaten, Städte, Kolonien und die Kaiserliche Marine des Deutschen Reichs (1871-1918), Kronländer und Städte Österreich-Ungarns, die Kantone der Schweiz, das Großherzogtum Luxemburg, das Fürstentum Liechtenstein und die Reichseinigungskriege 1864, 1866 und 1870/71 in Wort und Bild
Wednesday, January 22, 2020
Thursday, December 19, 2019
Wednesday, November 6, 2019
Die offiziele faschistische Antwort der Bundespolizei an meiner Beschwerde über die Diskriminierung der Passagieren aus Griechenland in deutschen Flughafen
len“ im Flugverkehr von Thessaloniki nach Stuttgart am 25.11.2018 und 05.01.2019 wurde mir
durch das Bundespolizeipräsidium Potsdam zuständigkeitshalber mit der Bitte um Beantwortung
zugeleitet. Nach eingehender Prüfung des sehr ausführlich von Ihnen geschilderten Sachverhal-
tes teile ich Ihnen hierzu Folgendes mit:
Die in Ihrem Beschwerdeschreiben und mehrfach gegenüber den Beamten der Bundespolizei
am Flughafen Stuttgart geäußerte Rechtsauffassung, die am Flughafen Stuttgart erfolgenden
Kontrollmaßnahmen der Bundespolizei im Bereich des Flugverkehrs zwischen Thessaloniki und
Stuttgart würden den Schengener Grenzkodex brechen und seien daher unzulässig, ist unzu-
treffend.
Zwar können die Binnengrenzen zwischen zwei Schengen-Mitgliedstaaten, hierzu gehören auch
die Flughäfen der Mitgliedstaaten für Binnenflüge, nach Maßgabe des Artikels 22 des Schenge-
ner Grenzkodex (SGK) unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Person ohne
Personenkontrollen, gemeint sind Grenzkontrollen, überschritten werden. Dies bedeutet aller-
dings nicht, dass die zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates keinerlei Personen-
kontrollen mehr durchführen dürfen. Nach Art. 23 SGK berührt das Ausbleiben der Grenzkon-
trollen an den Binnengrenzen nicht die Ausübung der polizeilichen Befugnisse durch die zustän-
digen Behörden der Mitgliedstaaten nach Maßgabe des nationalen Rechts, sofern die Ausübung
solcher Befugnisse nicht die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen hat.
Die Zulässigkeit der Kontrolle von aus Schengen-Mitgliedstaaten ankommenden Passagieren
an deutschen Flughäfen durch die Bundespolizei ergibt sich insofern aus Artikel 23 des SGK in
Verbindung mit dem Bundespolizeigesetz (BPolG). Die Sichtung der Dokumente und Befragung
der Passagiere erfolgt auf der Grundlage des § 22 Abs. 1a BPolG. Nach dieser Vorschrift kann
die Bundespolizei zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesge-
biet in Zügen und auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), soweit
auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen ist, dass diese
zur unerlaubten Einreise genutzt werden, sowie in einer dem Luftverkehr dienenden Anlage oder
Einrichtung eines Verkehrsflughafens (§ 4) mit grenzüberschreitendem Verkehr jede Person
kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzüber-
trittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein neh-
men.
Die von Ihnen bemängelten Kontrollen am Flughafen Stuttgart sind nach § 22 Abs. 1a BPolG
zulässig, weil auf Grund belegbarer Lageerkenntnisse anzunehmen ist, dass Flüge aus Grie-
chenland auch weiterhin zur unerlaubten Einreise genutzt werden. Es obliegt dem pflichtgemä-
ßem Ermessen der eingesetzten Beamten der Bundespolizei, zu entscheiden, welche Personen
einer entsprechenden Kontrolle unterzogen werden. Daher kann es auch vorkommen, dass alle
Passagiere eines Fluges befragt werden. Die von Ihnen kritisierten Maßnahmen (Personenkon-
trolle, einfache Befragung) am Flughafen Stuttgart entfalten auch nicht die Wirkung von Grenz-
kontrollen, da sie sowohl von Umfang als auch Intensität sehr deutlich hinter Grenzkontrollen
nach Art. 8 SGK zurückbleiben. Die vorübergehend im Binnenflugverkehr mit Griechenland ein-
geführten Grenzkontrollen wurden im Mai 2018 eingestellt. Die von den Beamten der Bundes-
polizei am Flughafen Stuttgart getroffenen Maßnahmen sind, wie vorstehend dargelegt, keine
Grenzkontrollen, sondern solche auf der Grundlage des § 22 Abs. 1a BPolG und daher zulässig.
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass auch Binnenflüge aus anderen
Schengen-Mitgliedstaaten entsprechenden Maßnahmen unterzogen werden, soweit die vorste-
hend geschilderten Voraussetzungen vorliegen.
Dass Sie dies bereits zwei Mal getroffen hat, ist zwar für Sie nachvollziehbar unangenehm,
jedoch rechtlich zulässig.
Die von Ihnen erwähnte Aussage des Beamten, dass die Kontrollen anlässlich der
Migrationskrise durchgeführt werden, ist dahingehend gemeint, dass sie deswegen erfolgen, weil
auf Grund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass diese zur unerlaubten
Einreise genutzt werden. Falsch und unangemessen wäre jedoch die Aussage, dass die
Kontrollen aufgrund des fehlenden Vertrauens zu den griechischen Grenzbehörden durchgeführt
werden. Es besteht seit vielen Jahren eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der
Bundespolizei mit den griechischen Grenzbehörden. Insofern möchte ich mich für diese Aussage entschuldigen.
Darüber hinaus gaben die Beamten auf Nachfrage an, dass sich die von Ihnen angesprochenen
Unterhaltung unter den Beamten und deren Lachen am 25.11.2018 sich nicht auf das Gespräch
mit Ihnen bezogen habe, sondern sie sich bereits einem anderen Thema gewidmet hätten. Sie
bestreiten, abfällige Äußerungen Ihnen gegenüber getätigt zu haben. Ich habe alle beteiligten
Beamten nochmals eingehend zu Ihren Vorwürfen befragt. Der anwesende Vorgesetzte der Be-
amten konnte glaubwürdig darlegen, dass kein beteiligter Beamter der Bundespolizei Sie aus-
gelacht bzw. Glossen über Sie gerissen hat. Man habe Ihnen im Verlaufe des Gespräches mehr-
mals versucht, die Rechtsgrundlage und den Zweck der Kontrolle zu erläutern. Auch die beiden
kontrollierenden Beamten haben sich in keiner Weise über Sie lustig gemacht. Der ganze Kon-
trollprozess sei ruhig und sachlich verlaufen. Jedoch hätten Sie sich unzufrieden mit der Kon-
trollsituation und den erläuterten Rechtsgrundlagen gezeigt, was zu einer dann angespannten
Gesprächsatmosphäre geführt habe.
Die Äußerungen über einen „guten Pass“, bezogen sich nicht auf Ihre Person, sondern auf das
vorgelegte Reisedokument. Es ging dabei um die gute Lesbarkeit des griechischen Reisepasses
im Vergleich zum griechischen Personalausweis. Letzterer wird handschriftlich ausgefüllt, ist
nicht maschinenlesbar und zudem in kyrillischer Schrift (meine Kommentar:also in Griechenland seit 3000 Jahren und immer noch benutzt man nur die griechische Alphabet und nicht kyrillisch) ausgestellt. Der Reisepass ist dagegen maschinenlesbar und wird maschinell ausgestellt, so dass er sich in der Kontrollsituation als
Dokument darstellt, das sehr gut zu handhaben ist. Es ist bedauerlich, dass bei Ihnen der Ein-
druck entstanden ist, Sie seien zu Unrecht kontrolliert oder durch die Beamten der Bundespolizei
nicht respektvoll behandelt worden. Jedoch kann ich nach Überprüfung des Sachverhaltes nicht
erkennen, dass die beteiligten Beamten sich abfällig oder beleidigend verhalten haben.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Bundespolizei am
Flughafen Stuttgart aufgrund der oben genannten Erkenntnislage zu unerlaubten Einreisen im Binnenflugverkehr aus Griechenland auch zukünftig entsprechende Kontrollen auf den von Ihnen frequentierten Flugrouten von Griechenland nach Deutschland durchführen wird, da dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Auch wenn die Kontrollen für Sie unangenehm sein mögen, so bitte ich Sie dennoch, die entsprechenden polizeilichen Maßnahmen nicht dadurch in die Länge zu ziehen, indem Sie diese kontinuierlich in Frage stellen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen die Gründe und Rechtsgrundlage für die Kontrollmaßnahmen am
Flughafen zu Ihrer Zufriedenheit darlegen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Saturday, September 14, 2019
Schande! Deutschland( Firma Telekom) legalisiert die Ethnische Säuberung und Besetzung Zyperns von der Türkei!
Schande! Deutschland( Firma Telekom) legalisiert die Ethnische Säuberung und Besetzung Zyperns von der Türkei!
Quelle t-online

Zypern ist seit einem von der damaligen Militärjunta in Griechenland unterstützten Putsch und einer anschließenden türkischen Militärintervention im Jahr 1974 geteilt. Die 1983 ausgerufene Türkische Republik Nordzypern wird nur von Ankara anerkannt. Die Schutzmacht Türkei ist dort weiterhin militärisch präsent.
Quelle t-online
Vorfall auf Militärbasis
Explosionen auf Zypern – Hotel in der Nähe evakuiert
13.09.2019, 09:23 Uhr | AFP

Schwere Schäden: Auf einem Militärgelände auf Zypern hat es heftige Explosionen gegeben. (Quelle: Reuters)
In der Nacht zu Freitag haben mehrere Explosionen in einem türkischen Waffenlager eine Urlaubsregion in Nordzypern erschüttert. Zwölf Menschen wurden verletzt.
Bei einer nächtlichen Explosionsserie auf einer türkischen Militärbasis in Nordzypern sind zwölf Menschen verletzt und ein nahe gelegenes Strandhotel beschädigt worden. Wie die Behörden mitteilten, ereigneten sich in der Nacht zum Donnerstag innerhalb von drei Stunden mehrere Explosionen in einem Waffenlager des Stützpunktes westlich des Küstenorts Kyrenia.
Die Explosionen lösten einen Brand aus. Fenster des Hotels "Acapulco" wurden den Angaben zufolge zerstört und Decken stürzten ein. Verängstigte Touristen seien von Einsatzkräften in Sicherheit gebracht worden, hieß es weiter. Die Ursache der Explosionsserie war zunächst unklar, es wurden Ermittlungen eingeleitet.
- Feuerball gesichtet: Meteorit über Norddeutschland
- 400 Jahre altes Haus: Menschenknochen gefunden
Zypern ist seit einem von der damaligen Militärjunta in Griechenland unterstützten Putsch und einer anschließenden türkischen Militärintervention im Jahr 1974 geteilt. Die 1983 ausgerufene Türkische Republik Nordzypern wird nur von Ankara anerkannt. Die Schutzmacht Türkei ist dort weiterhin militärisch präsent.
Verwendete Quellen:
- Nachrichtenagentur AFP
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