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Forderung Griechenlands nach Verhandlungen über Reparationen
FRAGE VALASSOPOULOS: Eine Frage an das Außenministerium: Griechenland hat Deutschland gestern eine diplomatische Verbalnote geschickt und fordert offizielle Verhandlungen über Kriegsreparationen. Wissen Sie das, und was sagen Sie dazu?
BREUL (AA): Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir gestern eine Verbalnote erhalten haben; die hat der griechische Botschafter im Auswärtigen Amt übergeben. Den Inhalt prüfen wir derzeit, ebenso die Resolution des griechischen Parlaments zu diesem Thema, die Ihnen bekannt ist. Eine Verbalnote ist grundsätzlich eine Art der vertraulichen Kommunikation, daher werde ich mich zum genauen Inhalt hier nicht weiter äußern können.
FRAGE PAPPAS: Herr Breul, zum genauen Inhalt vielleicht nicht, aber zu der Position der deutschen Regierung zu diesem Thema vielleicht doch, oder?
BREUL: Ja, ich glaube, das hat Herr Seibert hier schon getan ‑ ich meine, es war irgendwann Ende April ‑, und an dieser grundsätzlichen Position hat sich nichts geändert.
ZUSATZFRAGE PAPPAS: Zu dieser Position der deutschen Regierung gehört die Äußerung, dass dieses Thema schon abgeschlossen worden sei, und dazu gehört auch das Thema der Zwangsanleihe, die Deutschland in Griechenland während der deutschen Besatzung im Zweiten Weltkrieg genommen hat. Diese Zwangsanleihe damals war ein bilateraler Vertrag zwischen der Reichsbank und der griechischen Bank, und die Frage ist: Warum gehört das auch zu diesem Topf von Kriegsreparationen, wobei zwei Raten allerdings schon zurückgezahlt worden sind?
BREUL: Ich kann dazu nur sagen, dass auch die Frage der Anleihe keine neue ist und unserer Meinung nach ‑ ich kann es gerne wiederholen ‑ über 70 Jahre nach dem Kriegsende und mehr als 25 Jahre nach dem Zwei-plus-Vier-Vertrag die Reparationsfrage rechtlich und politisch abgeschlossen ist.
FRAGE: Das war der erste offizielle Schrieb von Griechenland. Ist eine offizielle Antwort von Deutschland nicht angebracht?
BREUL: Wie gesagt, das ist eine Verbalnote, die gestern eingegangen ist. Die werden wir prüfen. Manche Verbalnoten bedürfen einer Antwort, andere bedürfen es nicht. Da wage ich heute keine Prognose.
FRAGE KOUPARANIS: Nun wollen Sie nicht zum Inhalt der griechischen Verbalnote eingehen, aber das griechische Außenministerium hatte eine Erklärung abgegeben und gibt den Inhalt der Verbalnote wieder, nämlich die Forderung, dass Griechenland mit Deutschland in Gespräche eintritt, was die Forderung nach Wiedergutmachung, nach Reparationszahlungen, und die Zwangsanleihe während der Besatzungszeit betrifft.
Das vierte Thema ‑ vielleicht können Sie mir da eine Antwort geben, Frau Fietz ‑ ist das Thema von Raubkunst, also geraubten griechischen Kulturgütern. Was ist denn die grundsätzliche deutsche Haltung dazu?
FIETZ (BReg): Lassen Sie mich bitte noch einmal ganz grundsätzlich sagen ‑ was Herr Seibert hier an dieser Stelle auch schon gesagt hat ‑, dass sich Deutschland seiner historischen Verantwortung auf jeden Fall bewusst ist und dass wir um die große Schuld und um das große Leid wissen, dass Deutschland und Deutsche zuzeiten des Nationalsozialismus über Griechenland gebracht haben. Die Lehre, die wir daraus ziehen, ist, alles daranzusetzen, dass Deutschland und Griechenland als Freunde und Partner gute Beziehungen haben und dass sie sich gegenseitig zum Wohl beider Länder unterstützen. Das ist erst einmal das Grundsätzliche. Was das Juristische anbelangt, ist die deutsche Position hier auch klargestellt worden.
Was das Kunstthema anbelangt, gilt natürlich auch grundsätzlich, dass man im guten Einvernehmen miteinander handeln möchte. Details kann ich Ihnen dazu an dieser Stelle allerdings nicht nennen.
FRAGE PAPPAS: Vor ein paar Monaten ist eine Initiative namens „Respekt für Griechenland“ ins Leben gerufen worden. Das sind allein deutsche namhafte Politiker, Historiker und Künstler, die einen Dialog mit Griechenland fordern und eine Lösung vorschlagen. Dazu gehört auch die Entschädigung der griechischen Juden sowie auch Infrastrukturprojekte in Orten, an denen Gräueltaten passiert sind, und auch die sogenannte Zwangsanleihe. Wie steht die Bundesregierung dazu? Hat sie davon Notiz genommen? Kennt sie diese Initiative? Das ist eine rein deutsche Initiative.
BREUL: Zu dieser konkreten Initiative bin ich jetzt hier an dieser Stelle nicht sprechfähig; da mache ich mich gerne noch einmal schlau, wie das unsere Experten im Haus sehen.
Ich möchte aber noch einmal betonen: Natürlich setzen wir auf den Dialog mit Griechenland, natürlich stehen wir zu unserer politischen und moralischen Verantwortung für die Verbrechen im Zweiten Weltkrieg; das ist keine Frage. Uns ist nur wichtig, den Aspekt zu betonen, dass die Frage der Reparationen politisch und rechtlich abgeschlossen ist. Das schließt natürlich nicht aus, dass wir auch weiter daran arbeiten, etwa eine gemeinsame Erinnerungskultur zu entwickeln und sichtbare Zeichen der Versöhnung zu setzen. Wir haben zum Beispiel einen Deutsch-Griechischen Zukunftsfonds eingerichtet, mit dem wir Projekte vorantreiben wollen, die auf eine gemeinsame gute Zukunft der beiden Länder abzielen.
Es ist also nicht so, dass wir hier einfach das wiederholen, was wir immer gesagt haben, und damit ist Schluss. Nein, wir stehen zum Dialog, wir stehen zur Zusammenarbeit, und dabei soll es auch bleiben.
FRAGE KOUPARANIS: Herr Breul, in einem Bericht der Onlineausgabe einer auflagenstarken deutschen Zeitung habe ich das gestern gelesen. Da beruft man sich auf das Auswärtige Amt, und es heißt, dass mit der Verbalnote gestern auch der Bericht des griechischen Parlaments ‑ ich weiß nicht, 300 Seiten oder so ‑ übergeben worden sei ‑ es war aber recht missverständlich, ob das tatsächlich geschehen ist ‑ und dass Sie eben Zeit bräuchten, um sich über diesen Bericht kundig zu machen. Kann es denn sein, dass dieser Bericht, der 2016 fertiggestellt wurde und schon im letzten Jahr in Griechenland online zu lesen war, von der diplomatischen Vertretung in Athen dem Amt nicht übermittelt wurde?
BREUL: Doch. Ich glaube, Sie beziehen sich da auf eine Passage, in der wir darauf hingewiesen haben, dass uns die griechische Übersetzung des Parlamentsbeschlusses nicht vorliegt. Das heißt nicht, dass wir nicht verstehen würden, was da drinsteht, sondern dass es, da es da auch um rechtsförmliche Fragen geht, eigentlich nicht an uns ist, diese Übersetzung zu tätigen. Es ist vielmehr eine Sache des griechischen Parlaments oder aber der griechischen Regierung, uns sozusagen eine rechtsgültige, rechtsförmliche Übersetzung mitzuliefern. Das war sozusagen nur ein technischer Hinweis, und das soll nicht bedeuten, dass wir die Vorgänge in Griechenland nicht aufmerksam verfolgen würden und entsprechend auch Texte wahrnehmen, die verabschiedet werden.
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