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Wednesday, November 6, 2019

Die offiziele faschistische Antwort der Bundespolizei an meiner Beschwerde über die Diskriminierung der Passagieren aus Griechenland in deutschen Flughafen



Ihre Beschwerde vom 25.04.2019 bezüglich der Durchführung „verdachtsunabhängiger Kontrol-
len“ im Flugverkehr von Thessaloniki nach Stuttgart am 25.11.2018 und 05.01.2019 wurde mir

durch das Bundespolizeipräsidium Potsdam zuständigkeitshalber mit der Bitte um Beantwortung

zugeleitet. Nach eingehender Prüfung des sehr ausführlich von Ihnen geschilderten Sachverhal-
tes teile ich Ihnen hierzu Folgendes mit:

Die in Ihrem Beschwerdeschreiben und mehrfach gegenüber den Beamten der Bundespolizei
am Flughafen Stuttgart geäußerte Rechtsauffassung, die am Flughafen Stuttgart erfolgenden
Kontrollmaßnahmen der Bundespolizei im Bereich des Flugverkehrs zwischen Thessaloniki und

Stuttgart würden den Schengener Grenzkodex brechen und seien daher unzulässig, ist unzu-
treffend.

Zwar können die Binnengrenzen zwischen zwei Schengen-Mitgliedstaaten, hierzu gehören auch

die Flughäfen der Mitgliedstaaten für Binnenflüge, nach Maßgabe des Artikels 22 des Schenge-
ner Grenzkodex (SGK) unabhängig von der Staatsangehörigkeit der betreffenden Person ohne
Personenkontrollen, gemeint sind Grenzkontrollen, überschritten werden. Dies bedeutet aller-
dings nicht, dass die zuständigen Behörden des jeweiligen Mitgliedstaates keinerlei Personen-
kontrollen mehr durchführen dürfen. Nach Art. 23 SGK berührt das Ausbleiben der Grenzkon-
trollen an den Binnengrenzen nicht die Ausübung der polizeilichen Befugnisse durch die zustän-
digen Behörden der Mitgliedstaaten nach Maßgabe des nationalen Rechts, sofern die Ausübung

solcher Befugnisse nicht die gleiche Wirkung wie Grenzübertrittskontrollen hat.
Die Zulässigkeit der Kontrolle von aus Schengen-Mitgliedstaaten ankommenden Passagieren
an deutschen Flughäfen durch die Bundespolizei ergibt sich insofern aus Artikel 23 des SGK in
Verbindung mit dem Bundespolizeigesetz (BPolG). Die Sichtung der Dokumente und Befragung
der Passagiere erfolgt auf der Grundlage des § 22 Abs. 1a BPolG. Nach dieser Vorschrift kann

die Bundespolizei zur Verhinderung oder Unterbindung unerlaubter Einreise in das Bundesge-
biet in Zügen und auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen des Bundes (§ 3), soweit

auf Grund von Lageerkenntnissen oder grenzpolizeilicher Erfahrung anzunehmen ist, dass diese
zur unerlaubten Einreise genutzt werden, sowie in einer dem Luftverkehr dienenden Anlage oder
Einrichtung eines Verkehrsflughafens (§ 4) mit grenzüberschreitendem Verkehr jede Person

kurzzeitig anhalten, befragen und verlangen, dass mitgeführte Ausweispapiere oder Grenzüber-
trittspapiere zur Prüfung ausgehändigt werden, sowie mitgeführte Sachen in Augenschein neh-
men.

Die von Ihnen bemängelten Kontrollen am Flughafen Stuttgart sind nach § 22 Abs. 1a BPolG

zulässig, weil auf Grund belegbarer Lageerkenntnisse anzunehmen ist, dass Flüge aus Grie-
chenland auch weiterhin zur unerlaubten Einreise genutzt werden. Es obliegt dem pflichtgemä-
ßem Ermessen der eingesetzten Beamten der Bundespolizei, zu entscheiden, welche Personen

einer entsprechenden Kontrolle unterzogen werden. Daher kann es auch vorkommen, dass alle

Passagiere eines Fluges befragt werden. Die von Ihnen kritisierten Maßnahmen (Personenkon-
trolle, einfache Befragung) am Flughafen Stuttgart entfalten auch nicht die Wirkung von Grenz-
kontrollen, da sie sowohl von Umfang als auch Intensität sehr deutlich hinter Grenzkontrollen

nach Art. 8 SGK zurückbleiben. Die vorübergehend im Binnenflugverkehr mit Griechenland ein-
geführten Grenzkontrollen wurden im Mai 2018 eingestellt. Die von den Beamten der Bundes-
polizei am Flughafen Stuttgart getroffenen Maßnahmen sind, wie vorstehend dargelegt, keine

Grenzkontrollen, sondern solche auf der Grundlage des § 22 Abs. 1a BPolG und daher zulässig.
Ich erlaube mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass auch Binnenflüge aus anderen

Schengen-Mitgliedstaaten entsprechenden Maßnahmen unterzogen werden, soweit die vorste-
hend geschilderten Voraussetzungen vorliegen.

Dass Sie dies bereits zwei Mal getroffen hat, ist zwar für Sie nachvollziehbar unangenehm,
jedoch rechtlich zulässig.


Die von Ihnen erwähnte Aussage des Beamten, dass die Kontrollen anlässlich der
Migrationskrise durchgeführt werden, ist dahingehend gemeint, dass sie deswegen erfolgen, weil
auf Grund von konkreten Lageerkenntnissen anzunehmen ist, dass diese zur unerlaubten
Einreise genutzt werden. Falsch und unangemessen wäre jedoch die Aussage, dass die
Kontrollen aufgrund des fehlenden Vertrauens zu den griechischen Grenzbehörden durchgeführt
werden. Es besteht seit vielen Jahren eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der
Bundespolizei mit den griechischen Grenzbehörden. Insofern möchte ich mich für diese Aussage entschuldigen.
Darüber hinaus gaben die Beamten auf Nachfrage an, dass sich die von Ihnen angesprochenen
Unterhaltung unter den Beamten und deren Lachen am 25.11.2018 sich nicht auf das Gespräch
mit Ihnen bezogen habe, sondern sie sich bereits einem anderen Thema gewidmet hätten. Sie
bestreiten, abfällige Äußerungen Ihnen gegenüber getätigt zu haben. Ich habe alle beteiligten

Beamten nochmals eingehend zu Ihren Vorwürfen befragt. Der anwesende Vorgesetzte der Be-
amten konnte glaubwürdig darlegen, dass kein beteiligter Beamter der Bundespolizei Sie aus-
gelacht bzw. Glossen über Sie gerissen hat. Man habe Ihnen im Verlaufe des Gespräches mehr-
mals versucht, die Rechtsgrundlage und den Zweck der Kontrolle zu erläutern. Auch die beiden

kontrollierenden Beamten haben sich in keiner Weise über Sie lustig gemacht. Der ganze Kon-
trollprozess sei ruhig und sachlich verlaufen. Jedoch hätten Sie sich unzufrieden mit der Kon-
trollsituation und den erläuterten Rechtsgrundlagen gezeigt, was zu einer dann angespannten

Gesprächsatmosphäre geführt habe.
Die Äußerungen über einen „guten Pass“, bezogen sich nicht auf Ihre Person, sondern auf das
vorgelegte Reisedokument. Es ging dabei um die gute Lesbarkeit des griechischen Reisepasses
im Vergleich zum griechischen Personalausweis. Letzterer wird handschriftlich ausgefüllt, ist
nicht maschinenlesbar und zudem in kyrillischer Schrift (meine Kommentar:also in Griechenland seit 3000 Jahren und immer noch benutzt man nur die griechische Alphabet und nicht kyrillisch) ausgestellt. Der Reisepass ist dagegen maschinenlesbar und wird maschinell ausgestellt, so dass er sich in der Kontrollsituation als

Dokument darstellt, das sehr gut zu handhaben ist. Es ist bedauerlich, dass bei Ihnen der Ein-
druck entstanden ist, Sie seien zu Unrecht kontrolliert oder durch die Beamten der Bundespolizei

nicht respektvoll behandelt worden. Jedoch kann ich nach Überprüfung des Sachverhaltes nicht
erkennen, dass die beteiligten Beamten sich abfällig oder beleidigend verhalten haben.
Ich möchte Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Bundespolizei am
Flughafen Stuttgart aufgrund der oben genannten Erkenntnislage zu unerlaubten Einreisen im Binnenflugverkehr aus Griechenland auch zukünftig entsprechende Kontrollen auf den von Ihnen frequentierten Flugrouten von Griechenland nach Deutschland durchführen wird, da dies aus Gründen der öffentlichen Sicherheit erforderlich ist. Auch wenn die Kontrollen für Sie unangenehm sein mögen, so bitte ich Sie dennoch, die entsprechenden polizeilichen Maßnahmen nicht dadurch in die Länge zu ziehen, indem Sie diese kontinuierlich in Frage stellen.

Ich hoffe, dass ich Ihnen die Gründe und Rechtsgrundlage für die Kontrollmaßnahmen am
Flughafen zu Ihrer Zufriedenheit darlegen konnte.
Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Sunday, July 21, 2019

Neue deutsche Besetzung nach 75 Jahren in Samos, Griechenland. Offizielle Nachricht der Bundespolizei: Frontex-Einsatz Samos: Startschuss für deutsch-niederländische Bootsbesatzung

Neue deutsche Besetzung nach 75 Jahren in Samos, Griechenland. Offizielle Nachricht der Bundespolizei: Frontex-Einsatz Samos: Startschuss für deutsch-niederländische Bootsbesatzung

Meine einfache Frage, wieso kann Griechenland sich selbst nicht schutzen und braucht deshalb "Unterstützung und Hilfe" von Deutschland? In der Geschichte wurde immer die Invasion und Besatzung eines Landes von anderem als Hilfe oder Untersützung genannt. Siehe z.B. reichsprotektorat böhmen und mähren

quelle:Bundespolizei


Frontex-Einsatz Samos: Startschuss für deutsch-niederländische Bootsbesatzung

27.03.2017
Seit Anfang März verstärken zwei Beamte der Koninklijke Marechaussee aus den Niederlanden die Bootsbesatzungen der Bundespolizei auf Samos.
Mike Welvaats (Koninklijke Marechausee) und Markus Gorczynski (Bundespolizei) gemeinsam mit dem griechischen Verbindungsoffizier auf BP 64 "Börde" vor Samos.Mike Welvaats (Koninklijke Marechausee) und Markus Gorczynski (Bundespolizei) gemeinsam mit dem griechischen Verbindungsoffizier auf BP 64 "Börde" vor Samos.
Sie unterstützen damit personell den Einsatz der Bundespolizei in Griechenland im Rahmen der von Europäischen Agentur für Grenz- und Küstenwache Frontex koordinierten Joint Operation "Poseidon".
Dem vorausgegangen war eine sechswöchige gemeinsame Einsatzvorbereitung der niederländischen Grenzbeamten in Deutschland im Maritimen Schulungs- und Trainingszentrum der Bundespolizei See in Neustadt in Holstein.
Die gemeinsame deutsch-niederländische Bootsbesatzung im Rahmen des Frontex-Einsatzes ist zunächst bis Mitte dieses Jahres als Pilotprojekt geplant. Anschließend wird über die Weiterführung des Einsatzes entschieden.
Am 16. März 2017 besuchten der Leiter Bundespolizei See, Stefan Wendrich, und Pieter Moret, Vertreter der Koninklijke Marechaussee, die multinationalen Besatzungen auf den Kontroll- und Streifenbooten der Bundespolizei auf der ägäischen Insel. Im Beisein von Frontex und Vertretern der griechischen Behörden gaben sie im Rahmen ihres Besuches den formellen Startschuss für den Einsatz multinationaler Bootsbesatzungen auf den Streifenbooten der Bundespolizei.
Der Leiter Bundespolizei See, Stefan Wendrich, und Pieter Moret, Vertreter der Koninklijke Marechausee, im Kreise der multinationalen Besatzung an Bord des Kontroll- und Streifenbootes BP 64 "Börde" auf Samos.Der Leiter Bundespolizei See, Stefan Wendrich, und Pieter Moret, Vertreter der Koninklijke Marechausee, im Kreise der multinationalen Besatzung an Bord des Kontroll- und Streifenbootes BP 64 "Börde" auf Samos.
Und sie konnten sich bereits von dem ersten Einsatzerfolg überzeugen. Während der ersten gemeinsamen Seestreife mit deutschen, niederländischen und griechischen (Kommentar natürlich die Hellenen als letzte genannt zu verstehen wer die Führung hat)Beamten bestand die internationale Crew ihre erste Bewährungsprobe. In den Morgenstunden des 7. März 2017 entdeckte die Besatzung der BP 64 "Börde" nordöstlich der Insel Samos ein kleines, schnelllaufendes Boot aus Richtung Türkei kommend. In der Nähe des Cap Praso stellte sie das Motorboot mit 32 Personen an Bord. Neben 31 Migranten konnte auch ein mutmaßlicher Schleuser identifiziert und festgenommen werden. Alle Besatzungsmitglieder der BP 64 "Börde" bewiesen während des Einsatzes ihre Professionalität. Die Zusammenarbeit an Bord funktionierte Hand in Hand und die gute Einsatzvorbereitung zahlte sich aus.
Hintergrund:
Die Bundespolizei überwacht seit dem 1. März 2016 mit ihren Kontroll- und Streifenbooten BP 62 "Uckermark" und BP 64 "Börde" die griechisch-türkische Seegrenze im östlichen Mittelmeer. Die Hauptaufgabe ist die Verhinderung der illegalen Migration und die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schleuserkriminalität. 
Im gesamten Einsatzzeitraum konnte die Bundespolizei über 1.800 Migranten aus akuter Seenot retten und 15 Schleuser festnehmen.

deutschland deutschland über alles! nsu 2 über Griechenland!..... Beispiellose Propaganda gegen die Hellenische Republik von frankfurter rundschau

quelle: frankfurter rundschau https://www.fr.de/frankfurt/flughafen-frankfurt-ort1027269/liebe-bundespolizei-11664322.html

FLUGHAFEN FRANKFURT

Aus Liebe zur Bundespolizei

Der Grieche Charilaos Kyriakidis ist der erste Beamte am Frankfurter Flughafen ohne deutschen Pass. Statt steinewerfenden Demonstranten überwacht er nun Terminal 2.
Charilaos Kyriakidis ist einfach nur glücklich. Der 28-Jährige sitzt in einem Büro am Flughafen und erzählt von seiner Zeit in Griechenland. Beim Blick aus dem Fenster zieht der Shuttle von Terminal 1 zu Terminal 2 vorbei. Seit Anfang des Monats ist Kyriakidis der erste nichtdeutsche Bundespolizist in Frankfurt. Der Liebe wegen hat es ihn von Athen an den Main verschlagen. Hier sei es „nicht so sonnig, aber gut organisiert“, findet der Grieche. Und in einem Land, das gut organisiert ist, fühle man sich sicher.






Kyriakidis kam 2004 mit seiner Familie nach Frankfurt. Auf der griechischen Schule in Griesheim machte er sein Abitur. In dieser Zeit lernte er Nicoletta kennen, ebenfalls eine Griechin. 2007 ging er zurück nach Griechenland und begann eine Ausbildung bei der Polizei. Die Ausbildung absolvierte er in Westthrakien an der Grenze zur Türkei mit kurzen dienstlichen Abstechern nach Korfu und Santorin. Doch irgendwie hatte Charilaos Nicoletta aus Frankfurt nicht vergessen. Er versah längst seinen Dienst in einer Polizeikaserne in Athen, als er sich schließlich aufraffte und Nicoletta über Facebook zu suchen begann. Nachdem er sie erneut in Frankfurt besuchte, stand für ihn fest: Er wollte zurück nach Frankfurt, wo nicht nur seine Familie lebt, sondern auch Nicoletta.

Drei weitere Beamte ohne deutschen Pass

2014 fragte er bei der Bundespolizeidirektion in Potsdam an, ob es eine Möglichkeit gebe, eine Stelle in der deutschen Behörde zu bekommen. Seit 2009 ist das für EU-Bürger tatsächlich möglich, auch wenn es wenige wissen, wie auch der Leitende Polizeidirektor Markus Ritter von der Bundespolizeidirektion am Flughafen gesteht: „So richtig klar war uns das auch nicht, dass das geht.“ Selbst verwaltungstechnisch sei das einfacher gewesen, als gedacht. Kyriakidis musste nur die gleich Eignungsprüfung bestehen wie die deutschen Kollegen, wofür er vor allem sein Deutsch gehörig auffrischen musste.
Neben Kyriakidis gibt es bei der Bundespolizei derzeit noch drei weitere Beamte ohne deutschen Pass. Einen in Berlin, einen in Potsdam und einen München. Wenn es nach Polizeidirektor Ritter geht, ist Kyriakidis nicht der letzte Nichtdeutsche in Reihen der Frankfurter Bundespolizei. „Wir sind international, die Polizeiarbeit in Europa vereinheitlicht sich immer mehr.“ Dabei gehe es gar nicht um die zusätzliche Sprachkompetenz, denn dafür gebe es zahlreiche Deutsche mit Migrationshintergrund. „Er ist ein europäischer Polizist, der hier seine Liebe gefunden hat“, so Ritter.
Der Neu-Frankfurter, der im vergangenen Monat geheiratet hat und mit seiner Frau Nicoletta im Europaviertel wohnt, findet die Atmosphäre am Flughafen „schön“. 
Nachdem er jahrelang mit Demonstranten in Athen zu tun hatte, sind die Fluggäste am Terminal 2 eine willkommene Abwechslung. Auch Heimweh hat er nicht, im Gegenteil: „Ich esse sehr gerne Jägerschnitzel.“